Zwischen Dezember 1975 und April 1976 wurden drei junge West-Berliner,
unter ihnen der damals 20-jährige Matthias Bath, festgenommen, die
in ihren Autos DDR-Bürger schleusen wollten. Sie wurden in Geheimprozessen
verurteilt. Matthias Bath wurde, als er die Transitstrecke von Berlin nach
Helmstedt zurückgelegt hatte, kontrolliert und festgenommen. Für
ihn betrug die Strafe fünf Jahre Haft, mehr als drei Jahre musste
er verbüßen bis er mit vier anderen Personen gegen einen Stasi-Spitzel
aus der Berliner SPD ausgetauscht wurde. Selbst das MfS räumte den
drei "Bandenmitgliedern" idealistische Motive ein. Der Fall Matthias Bath
wurde nach dessen Entlassung mehrfach in der Illustrierten "Quick" dokumentiert.
"Ich selbst war überzeugter Gegner der Mauer- und Stacheldrahtpraktiken
der DDR. Das Regime wie auch seine Ideologie wurden von mir aus politischen
Gründen abgelehnt ... Der status quo der deutschen Teilung, der Existenz
der DDR und der Entrechtung der Bewohner Mitteldeutschlands erschien mir
nicht im geringsten erhaltenswert ... Was nützte es, große Debatten
über dieses leidige Thema zu führen, Flugzettel zu verteilen
oder auch einmal einen Fackelzug an die Mauer zu veranstalten? ... Mit
der Möglichkeit, Fluchthilfe zu leisten, bot sich mir erstmals ein
Fingerzeig, Menschen effektiv zu helfen und den status quo zu unterlaufen...
Letztlich entschloss ich mich, um nicht vor mir selber unglaubwürdig
und moralisch korrumpiert zu werden, zur Teilnahme an der vorgeschlagenen
Fluchthilfe. Ich glaubte, mich so auch von einer moralischen Mitverantwortung
freimachen zu können, die im Grunde genommen alle tragen, die erkanntes
Unrecht nur deklamatorisch statt aktiv bekämpfen." (aus: Matthias
Bath, 1197 Tage als Fluchthelfer in DDR-Haft, Berlin 1987)
Das MfS plante eine publizistische Kampagne gegen die Fluchthelfer,
von denen viele Kontakte zur CDU hatten oder ihr gar angehörten. Ebenfalls
in der Illustrierten "Quick" wurden die vermeintlichen. Hintergründe
des Scheiterns von Matthias Bath "aufgedeckt". Der Autor Ullrich Laue behauptete,
die beiden CDU-Nachwuchspolitiker Eberhard Diepgen und Klaus-Rüdiger
Landowsky hätten Bath wegen eines innerparteilichen Streits auffliegen
lassen. Bath: "Das MfS hat damals ganze Arbeit geleistet. Bis ich nach
1989 davon erfuhr, dass Herr Laue selbst Stasi-Spitzel war, wurde ich wegen
der Zweifel an meinen Parteifreunden immer mehr von der Partei entfremdet."
Der Staatssicherheitsdienst hat einen Keil zwischen seine Gegner zu schieben
vermocht. Nach dem Ende des SED-Staates erfuhr Bath weiter, dass er bis
1989, also lange nach seiner Rückkehr in den Westen, unter der Beobachtung
verschiedener Abteilungen des MfS stand. Der letzte Spitzel in seinem Umfeld
war der Vorsitzende seines CDU-Ortsverbands.
Der Fall Schubert
Einigen Fluchthilfegruppen gelang es über Jahre hinweg, professionelle
Schleusungen durchzuführen, ohne dass das MfS in die
Gruppen eindringen konnte. Das traf beispielsweise auf die Gruppen
um den Fluchthelfer Schütz zu. Das MfS bekam ihn nicht zz fassen.
Mit allen Propagandamitteln versuchte der SED-Staat, die Fluchthelfer zu
diskreditieren und zugleich amtliche Stellen in der Bundesrepublik verantwortlich
zu machen. Nach dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel" nahm das MfS auch
einzelne Schleusungen bewusst in Kauf, wenn dadurch etwa ein Informant
geschützt und mit seiner Hilfe auf Dauer wirkungsvoll gegen Fluchthelfer
vorgegangen werden konnte. Als das MfS 1980 von einer geplanten Schleusung
erfuhr, erwogen Mitarbeiter, sie zuzulassen, um den IM und seine Vertrauensstellung
in der Schleusergruppe nicht zu gefährden (MH = "Menschenhändler").
Um Fluchtwillige in der DDR zu verunsichern und den Ruf der Fluchthelfer
aus der Bundesrepublik zu schädigen, täuschten Inoffizielle Mitarbeiter
Fluchtangebote vor. Um Inoffizielle Mitarbeiter unbeobachtet in die Bundesrepublik
zu bringen, hatte der Staatssicherheitsdienst entlang der innerdeutschen
Grenze "Übertrittsstellen" eingerichtet. Diese geheimen Schleusen
waren unscheinbar, nur wenigen bekannt und ein sicherer Weg durch Sperranlagen
und Minenfelder. Für einige Schleuser war Fluchthilfe ein gut bezahltes
Abenteuer. Wurden sie gefasst und konnten Bezüge zur kriminellen Szene
hergestellt werden, nutzten SED und MfS die Gelegenheit, einen Schauprozess
zu inszenieren. Im Jahre 1976 fand ein solches Verfahren gegen den Fluchthelfer
Rainer Schubert statt. Er wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Fall Schiedeck / Gläser
Die schwangere Margitta Schiedeck und ihr Verlobter Karl Gläser entschlossen
sich 1973, die DDR mitsamt dem kleineren Bruder Hans Gläser zu verlassen.
Weil das Gerücht die Runde machte, die Brandt-Regierung würde
die DDR-Staatsbürgerschaft bald anerkennen und Ostdeutsche zurückschicken,
war Eile geboten. Durch Kontakte zu Regimekritikern wurde die Verbindung
mit einer kommerziellen Schleusergruppe aufgenommen. Üblicherweise
beliefen sich die Kosten pro Schleusung auf DM 20.000-25.000. Die Aktion
wurde zuvor ausführlich besprochen. Die Flucht erfolgte reibungslos:
In der Nacht zum 18. Juni 1973 trafen sich die drei Personen mit zwei Fluchthelfern
in Leipzig, deren Fahrzeug sie bestiegen. Mitten auf der Transitstrecke
Berlin-Bayern hielt der Wagen an einer zuvor festgelegten Stelle zu einem
festgelegten Zeitpunkt, wo auch der Fluchtwagen hielt. Alle drei Personen
verließen das erste Fahrzeug und stiegen in den Kofferraum des Transitfahrzeugs.
Stunden später in West-Berlin angekommen, versteckten sie sich zunächst
bei Verwandten. Da auch Behörden der Bundesrepublik nicht vor den
Spionen des MfS sicher waren, empfahl es sich zum Schutz der
Fluchthilfeorganisation nicht am selben Tag die Behörden aufzusuchen.
"Wir fühlten uns seit 1961 wie Inhaftierte. Auch die Rhetorik westdeutscher
Politiker änderte nichts am status quo und an den Umständen unseres
Daseins. Also schien die Flucht die einzige Lösung zu sein, da unser
Kind nicht in einem Unrechtsstaat aufwachsen sollte. Die materiellen Dinge
wie Reisen und Autos spielten bei dem Gedanken an die Flucht keine so große
Rolle wie die Hoffnung, in einem bürgerlichen Rechtstaat leben zu
können", so Karl Gläser heute. Wenige Monate später konnte
eine weitere Bekannte mit Hilfe desselben Fluchthilfeunternehmens in den
Westen gerettet werden.
Der Fall „Erfolglos“
Nicht immer verlief der Versuch, Ostdeutsche in Kraftfahrzeugen über
die Transitstrecken in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin zu schleusen,
so erfolgreich. Im einem anderen Fall hatte ein Bundesbürger durch
Umbauten in seinem Pkw ein Versteck geschaffen, in dem sich seine Freundin
verbarg. Dieses wurde jedoch bei der Grenzkontrolle entdeckt. Beide Personen
kamen in Haft und wurden am 12. Dezember 1968 vom Kreisgericht Erfurt verurteilt.
Im Urteil hieß es: "Der Angeklagte [S...] wird wegen Menschenhandel
nach § 132 Abs. 1 und 3 StGB zu 2 Jahren und 2 Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt. Die Angeklagte [G...] wird wegen versuchten ungesetzlichen
Grenzübertritts nach § 213 Abs. 1, 2 Ziffer 2 Abs. 3 StGB zu
1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Nach § 56 StGB wird der zur
Tat benutzte PKW Ford Taunus entschädigungslos eingezogen. "Begründung:
Der Angeklagte habe "die Kontrolltätigkeit unserer staatlichen
Organe beeinträchtigt und die Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet
der DDR gefährdet". Er habe "objektiv das Ansehen unseres Staates
geschädigt und den westdeutschen Hetzzentralen Material gegen unseren
Staat und unsere gesellschaftliche Entwicklung geliefert."